Veröffentlichungen gemäß § 15a WpHG
Gemäß § 15a WpHG sind die Führungskräfte (Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer und Bereichsleiter) eines deutschen börsennotierten Unternehmens verpflichtet, eine Mitteilung zu machen, wenn sie Aktien des Unternehmens oder mit diesen Aktien verbundene Rechte erwerben oder veräußern (Directors´ Dealings).
Die Mitteilung hat an das Unternehmen und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht gilt außerdem für bestimmte mit den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern verbundene Personen (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern).
Nachfolgend die Übersicht der bislang zu veröffentlichen Mitteilungen nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz:
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG
Herr Dr. Hellmut Albrecht, hat am 16. Oktober 2008 in Frankfurt/Main 4.350 Vorzugsaktien (ISIN Nummer DE0005245534) der HUGO BOSS AG, Dieselstraße 12, 72555 Metzingen zu einem Stückpreis von 11,50 Euro, Gesamtpreis 50.025,00 Euro, erworben. Herr Dr. Hellmut Albrecht ist Aufsichtsratsvorsitzender HUGO BOSS AG.
Metzingen, 20. Oktober 2008