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HUGO BOSS AG
Metzingen


– ISIN-Nummer DE0005245500 (Wertpapier-Kenn-Nummer 524 550) –
– ISIN-Nummer DE0005245534 (Wertpapier-Kenn-Nummer 524 553) –


Dividendenbekanntmachung


Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 8. Mai 2008 hat u.a. beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 eine

a) Dividende von 1,45 EUR und eine Sonderdividende von 5,00 EUR je dividendenberechtigter Stammaktie

und eine

b) Dividende von 1,46 EUR und eine Sonderdividende von 5,00 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie

zu zahlen.

Die Auszahlung erfolgt ab Freitag, dem 9. Mai 2008, nach Abzug von 20 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer in Deutschland (insgesamt 21,1 %). Da sämtliche von unserer Gesellschaft ausgegebenen Aktien als Sammelbestand in Form von Globalurkunden bei der Clearstream Banking AG verwahrt werden, erfolgt die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre ausschließlich durch Kontogutschrift seitens der jeweiligen Depotbank.

Die Kapitalertragsteuer wird bei inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären gegen Vorlage der vom depotführenden Kreditinstitut auszustellenden Steuerbescheinigung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Gleichzeitig wird der einbehaltene Solidaritätszuschlag auf den bei der Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer festgesetzten Solidaritätszuschlag angerechnet.

Inländische Aktionäre erhalten von dem depotführenden Kreditinstitut die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer oder Solidaritätszuschlag, wenn sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorgelegt haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (Halbeinkünfteverfahren) bzw. des Körperschaftsteuergesetzes.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2012 beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53221 Bonn, eingegangen sein.


Metzingen, im Mai 2008       
Der Vorstand


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