Menschenrechte & Arbeitsbedingungen

MENSCHENRECHTE HABEN OBERSTE PRIORITÄT

Wir tragen nicht nur Verantwortung für unsere eigenen Produkte, sondern auch für die Menschen, die diese Produkte entwickeln, produzieren und verkaufen. Wir verpflichten uns daher, die Menschenrechte entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu respektieren und erwarten dies in gleicher Weise von unseren Mitarbeitenden sowie von allen Geschäftspartnern und Dritten, die sowohl direkt als auch indirekt mit HUGO BOSS in Verbindung stehen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir einen Prozess zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten definiert (Due-Diligence-Prozess), der in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

UNSERE RAHMENWERKE ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE

Der Respekt gegenüber den Menschenrechten entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette ist für uns grundlegend, das haben wir in einer Grundsatzerklärung des HUGO BOSS Vorstands festgehalten. Unsere Position wird durch den eigenen HUGO BOSS Verhaltenskodex, den HUGO BOSS Lieferantenverhaltenskodex sowie die HUGO BOSS Human Rights Policy in alle relevanten Geschäftsbereiche übertragen. So decken wir mit den an internationale Standards angelehnten Regelwerken nicht nur unsere eigenen Mitarbeitenden ab, sondern auch unsere Partner an unterschiedlichen Standorten weltweit.

Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten

  • MENSCHENRECHTSBEZOGENE RISIKOANALYSE

    Wir sind uns bewusst, dass unsere internationalen Beschaffungsaktivitäten mit potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte verbunden sind. Menschenrechtsrelevante Risiken wie Arbeitszeiten oder Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind daher elementare Bestandteile des Risikomanagements des Unternehmens, bei dem ein festgelegter Prozess (Due Diligence-Prozess) durchgeführt wird. Dabei werden Risiken analysiert und klassifiziert sowie je nach Art und Bewertung konkrete Maßnahmen festgelegt. Auch externe Stakeholder werden einbezogen, um die Risikobereiche und Risikogruppen zu priorisieren. Wir führen Risikobewertungen für die gesamte Wertschöpfungskette durch – von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung von Stoffen und Bekleidung sowie im Bereich Verwaltung und Transport bis hin zum Verkauf der Produkte an den Kunden und auch beim Eingehen neuer Geschäftsbeziehungen wie Mergers & Acquisitions oder Joint Ventures. In unserem menschenrechtlichen Due-Diligence-Prozess konzentrieren wir uns auf die Wesentlichkeit, die Schwere der Verstöße und die Möglichkeiten der Entschädigung. Er berücksichtigt auch die sogenannten "vulnerablen Gruppen", die in der Regel einem erhöhten Risiko potenzieller Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Dazu gehören Kinder, junge Arbeiter, Frauen, Wanderarbeiter, indigene Völker und Heimarbeiter.

    Da wir eine besonders große Verantwortung für unsere eigenen Mitarbeiter tragen und direkten Einfluss auf unseren Umgang mit Menschenrechtsfragen haben, betrachten wir diese auch als eigene Gruppe in unserer Risikoanalyse. Darüber hinaus werden unsere NPM-Lieferanten (Non-Production-Materials) und eigenen Produktionsstätten in den Due-Diligence-Prozess einbezogen.

  • DUE-DILIGENCE-VERFAHREN

    Unser Due-Diligence-Prozess umfasst die Branchenrisiken, das Länderrisiko und das individuelle Risiko der Geschäftstätigkeit der jeweiligen Partner. Ist das Länderrisiko zu hoch, würde das Land vorab als Beschaffungsmarkt ausgeschlossen. Die Branchen- und Länderrisiken werden automatisch bewertet und in die Gesamtrisikoanalyse integriert. Um das individuelle Risiko zu berechnen, muss jeder Supply-Chain-Partner jährlich einen Selbstauskunftsfragebogen (Self-Assessment Questionnaire, SAQ) oder einen Due Diligence Questionnaire (DDQ) ausfüllen und für regelmäßige vor-Ort-Audits zur Verfügung stehen. Die einzelnen Risikoüberwachungsverfahren umfassen alle wichtigen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aspekte. Die gewonnenen Informationen zu einem bestimmten Supply-Chain-Partner werden zusammengefasst und ein Gesamtrisiko für diesen Supply-Chain-Partner ermittelt. Der Supply-Chain-Partner erhält dann Korrekturmaßnahmenpläne (Corrective Action Plans, CAPs) und wird gebeten, daran zu arbeiten, um diese Risiken zu minimieren und die Leistung zu verbessern.

    Der Lieferant erbringt dann den Nachweis über die Risikominderungsmaßnahmen der spezifischen CAPs, die mit Hilfe eines Vier-Augen-Prinzips überprüft werden. Im letzten Schritt wird das Risiko reduziert. Gelingt es einem Lieferanten nach einem vordefinierten Zeitraum nicht, menschenrechtliche Risiken zu verbessern und dies nachzuweisen, wird ein Eskalationsprozess eingeleitet, der zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen kann (verantwortungsvoller Ausstieg).

  • ERGEBNISSE DER AKTUELLEN RISIKOANALYSE

    Die aktuelle Analyse zeigt, dass auf der Ebene unserer Fertigwaren- und Rohstofflieferanten ein erhöhtes Risiko für potenzielle Menschenrechtsverletzungen besteht. Die Ergebnisse dieser Analyse decken sich auch mit den Ergebnissen unserer Wesentlichkeitsanalyse. In diesem Zusammenhang werden relevante Risikobereiche wie Kinder- und Zwangsarbeit (einschließlich moderner Sklaverei und Menschenhandel), Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, faire Entlohnung und Diskriminierung bewertet. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen von tatsächlichen Verstößen in den Bereichen Kinder- und Zwangsarbeit wurden diese Risiken priorisiert. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass es sich bei den Hauptbetroffenen um Kinder und Migranten handelte, die zu den schutzbedürftigen Gruppen zählen.

  • PRÄVENTIV- UND ABHILFEMAßNAHMEN

    Die Ergebnisse des Due-Diligence-Prozesses zeigen uns, wo wir Handlungsbedarf haben, um menschenrechtliche Risiken zu minimieren. Dabei verfolgen wir einen Ansatz, der darauf abzielt, die Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen von vornherein zu reduzieren. Zu diesem Zweck haben wir gezielte Maßnahmen für unsere Lieferkette eingeführt, die negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verhindern oder im Falle negativer Auswirkungen unsere Partner anleiten, die Situation entsprechend anzupassen. Hierzu zählen z.B. die Teilnahme an einem Online-Social-Compliance-Training zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards, die wir in unserem HUGO BOSS Supplier Code of Conduct definiert haben, sowie die regelmäßige Überwachung der Einhaltung. Darüber hinaus geben wir unseren Partnern in der Lieferkette Richtlinien für besonders sensible Themen an die Hand, zum Beispiel die HUGO BOSS Kinder- und Zwangsarbeitsrichtlinie. Um Risiken ganzheitlich und langfristig zu vermeiden, engagieren wir uns in externen Multi-Stakeholder-Initiativen. Ausführliche Informationen zu unseren Präventions- und Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette, wie z. B. Sozialaudits, Schulungen und Engagement in Schlüsselthemen, finden Sie hier.

Transparenter Beschwerdemechanismus

Sollten unsere präventiven Maßnahmen im Einzelfall einmal nicht ausreichen, um negative menschenrechtliche oder ökologische Auswirkungen zu verhindern, geben wir den Betroffenen die Möglichkeit, diese zu melden. Mitarbeitende von HUGO BOSS, seine Partner und Lieferanten, aber auch Kunden und Kundinnen des Unternehmens und andere Dritte haben die Möglichkeit, potenzielle oder tatsächliche Menschenrechts- oder Umweltschäden, die im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten, den Produkten oder Dienstleistungen von HUGO BOSS stehen zu melden.

HUGO BOSS garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung eines gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Anliegen werden vertraulich behandelt, anonyme Meldungen und Kommunikation ist möglich.

Um Zugangsbarrieren zu überwinden, kann es notwendig sein, verschiedene Kanäle zu schaffen, um Beschwerden einzureichen. Deswegen stellt HUGO BOSS mehrere unterschiedliche Beschwerdekanäle zur Verfügung, um für jede und jeden einen Zugang zu ermöglichen.

Unsere Beschwerdekanäle

Speak Up-Kanal

Der HUGO BOSS Speak Up-Kanal bietet eine vertrauliche und anonyme Kommunikation mit der Compliance-Abteilung von HUGO BOSS. Der Kanal steht in über 50 Sprachen zur Verfügung und ist über den folgenden QR-Code erreichbar: 

Ombusperson

Die HUGO BOSS Ombudsperson ist ein externen Rechtsanwalt der vertraulich und anonym kontaktiert werden kann – persönlich oder über ein Formular.

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Externer Rechtsanwalt
Telefon: +49 521 55 7 333 0
Mobil: +49 151 58 23 03 21
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.com
Thiel von Herff Rechtsanwälte
Loebellstraße 4
33602 Bielefeld
Deutschland

Das Formular steht in vielen Sprachen zur Verfügung. Zum Formular

  • Internationale Telefonnummern

    Die HUGO BOSS Ombudsperson kann jederzeit kostenfrei über die nachfolgend aufgeführten internationalen Nummern kontaktiert werden. Eventuelle Sprachbarrieren werden überwunden, indem ggf. professionelle Dolmetscher oder Dolmetscherinnen hinzugezogen werden.

    • Ägypten: 00800 00 09 571
    • Belgien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Brasilien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Bulgarien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Bosnien und Herzegowina: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • China: 00800 66 28 37 626 / OMBUDSMAN
    • Dänemark: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Deutschland: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Frankreich: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Griechenland: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Großbritannien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Hongkong: 00800 66 28 37 626 / OMBUDSMAN
    • Indien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Indonesien: 001 803 49 32 86
    • Irland: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Italien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Kroatien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Malaysia: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Mazedonien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Mexico: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Niederlande: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Österreich: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Polen: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Portugal: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Rumänien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Schweiz: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Serbien: 0800 19 10 46
    • Spanien: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Südkorea: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Taiwan (SAR China): 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Thailand: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Türkei: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • Ukraine: 00800 50 47 10
    • Ungarn: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN
    • USA: 00800 66 28 37 626 / 00800 OMBUDSMAN

     

    Für folgende Länder steht derzeit noch keine kostenfreie Telefonnummer zur Verfügung:

    •  Sri Lanka: 0049 151 58 230 321 
    •  Bangladesch: 0049 151 58 230 321 
    • Laos: 0049 151 58 230 321 
    •  Vietnam: 0049 151 58 230 321 

     

  • Weitere Ansprechpersonen

    Unseren eigenen Mitarbeitenden haben darüber hinaus die Möglichkeit sich direkt an die zentrale Compliance-Abteilung, die lokalen Compliance-Beauftragten, oder den Betriebsrat (Beschäftigte der HUGO BOSS AG) oder eine Hinweisgeber-Hotline (USA) zu wenden. 

    Beschäftigten in der Lieferkette steht es zudem frei andere Möglichkeiten zu nutzen, wie beispielsweise eine Beschwerde über die FLA einzureichen.

    Auch über unsere eigenen Kanäle hinaus behalten wir Meldungen zu Vorfällen im Blick um Risiken in der Lieferkette zu identifizieren, etwa über die Incident Liste des Textilbündnisses. Wenn hierbei Informationen über Vorfälle in den eigenen oder von HUGO BOSS beauftragten Produktionsstätten bekannt werden, tritt das Unternehmen mit deren Management in Verbindung, um sicherzustellen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. 

    Wird im Rahmen einer Beschwerde ein potenzieller Verstoß erkannt, wird evaluiert inwiefern die gewonnene Erkenntnisse zu Anpassungen im Risikomanagement führt. Im Zweifel führt dies zu einer anlassbezogenen Risikoanalyse.

    Generell steht es jedem Beschwerdeführenden frei die eigenen Rechte auch gegenüber staatlichen Stellen geltend zu machen.

  • Verpflichtung Lieferanten

    HUGO BOSS verpflichtet seine Lieferenten, im Rahmen der Unterzeichnung des Lieferantenverhaltenskodex, dazu ein eigenes Verfahren zur Meldung von Beschwerden oder Fragen für die Mitarbeitenden einzurichten. Darüber hinaus erwartet das Unternehmen von seinen Zulieferern, dass sie Vergeltungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmende und andere Interessengruppen (einschließlich derjenigen, die sie vertreten) ausschließen.

  • Reporting

    Es ist uns wichtig fortlaufend und transparent über unsere Aktivitäten und Ziele zu berichten. Dafür nutzen wir unterschiedliche Plattformen, wie beispielsweise unseren jährlichen Nachhaltigkeitsbericht. Hier finden sich insbesondere im Kapitel Mitarbeiter und Partner umfangreiche Informationen zu Anzahl der eingegangenen Beschwerden, sowie ergriffene Maßnahmen.

  • UMGANG MIT HINWEISEN - HINWEISGEBERRICHTLINIE

    Die HUGO BOSS Hinweisgeberrichtlinie fasst alle Informationen zur Abgabe einer Beschwerde zusammen.

  • Austausch mit Stakeholdern

    Es ist vorgesehen einmal jährlich die Beschwerdekanäle auf ihre Effizienz zu überprüfen. Hierzu tauscht sich HUGO BOSS mit potenziellen und tatsächlichen Nutzern und Nutzerinnen, sowie weiteren Stakeholdern über die Gestaltung der Beschwerdekanäle aus, um eventuelle Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen.

Faire Vergütung als Menschenrecht

Jeder hat das Recht auf einen fairen Lohn, der ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Faire Vergütung spielt daher nicht nur in unserer Personalarbeit eine wichtige Rolle. Wir setzen uns auch für eine faire Vergütung in unserer Lieferkette ein, um den lokalen Arbeitnehmenden und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen.

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