Hier finden Sie die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG gemäß § 161 AktG. Die Entsprechenserklärung befasst sich mit der Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen nach § 289a HGB eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben. Diese beinhaltet unter anderem Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist wesentlicher Bestandteil einer guten Corporate Governance. Deshalb ist das Risikomanagementsystem fest im Konzernmanagement von HUGO BOSS verankert.
Für HUGO BOSS ist der Schutz personenbezogener Daten mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Ein verantwortungsvoller und transparenter Umgang mit den personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Aktionären und Investoren stellt für uns die Basis jeder vertrauensvollen Zusammenarbeit dar.
In Zeiten der Digitalisierung ist die Informationssicherheit ein wichtiger Bestandteil der Konzernstrategie von HUGO BOSS. Der Schutz unserer digitalen Geschäftsprozesse ist für unseren Erfolg von entscheidender Bedeutung.
Das Management von HUGO BOSS ist überzeugt, dass die Entrichtung von Steuern eine wichtige Rolle in dem globalen wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen des Unternehmens spielt. Dazu gehört auch ein adäquates Risikomanagement.
Mit seiner Wachstumsstrategie „CLAIM 5“ will HUGO BOSS sein Umsatzwachstum bis 2025 erheblich beschleunigen, die Wahrnehmung bei den Konsumenten wesentlich erhöhen und den Marktanteil seiner starken Marken BOSS und HUGO deutlich steigern.