Hier finden Sie die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG gemäß § 161 AktG. Die Entsprechenserklärung befasst sich mit der Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen nach § 289a HGB eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben. Diese beinhaltet unter anderem Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist wesentlicher Bestandteil einer guten Corporate Governance. Deshalb ist das Risikomanagementsystem fest im Konzernmanagement von HUGO BOSS verankert.
Das Management von HUGO BOSS ist überzeugt, dass die Entrichtung von Steuern eine wichtige Rolle in dem globalen wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen des Unternehmens spielt. Dazu gehört auch ein adäquates Risikomanagement.
Konsequent nah am Kunden – dieses Bestreben ist das Herz der Konzernstrategie. Um seinen Kunden den besten Service bieten zu können, agiert HUGO BOSS global, digital, agil und nachhaltig.