Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vergütung des Vorstands

Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems wurden die Anforderungen des Aktiengesetzes, insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), sowie die Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 berücksichtigt. Darüber hinaus entspricht es den Empfehlungen des aktualisierten DCGK in der Fassung vom 28. April 2022. Das Vergütungssystem des Vorstands ist ein wichtiges Element der Ausrichtung des Konzerns und soll wesentlich zur Verbesserung der operativen Performance sowie zur erfolgreichen Umsetzung der Konzernstrategie und damit zum langfristigen Erfolg von HUGO BOSS beitragen. Es soll eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung unterstützen. Daher ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurz- und langfristige Entwicklung des Unternehmens gekoppelt. Durch die Wahl geeigneter Leistungskriterien werden gleichzeitig wichtige Anreize für die erfolgreiche Umsetzung der „CLAIM 5“-Strategie gesetzt.

Dies beinhaltet, dass sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Elementen zusammensetzt. Die Zielgesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer Festvergütung, Nebenleistungen, Versorgungszusagen, dem Zielbetrag des Short Term Incentive (STI) sowie dem Zielbetrag des Long Term Incentive (LTI). Somit beinhaltet es überwiegend erfolgsabhängige Vergütungselemente. Ziel ist die Stärkung des Leistungsgedankens des Vergütungssystems. Der Anteil des Zielbetrags des eine Laufzeit von insgesamt vier Jahren umfassenden LTI an der Zielgesamtvergütung übersteigt dabei den des STI (Relation von rund 60:40). Dies soll sicherstellen, dass die Vergütungsstruktur insgesamt auf eine nachhaltige und erfolgreiche langfristige Geschäftsentwicklung ausgerichtet ist.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2023.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Dadurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossenen und mit Wirkung zum 30. Juli 2020 angepassten Vergütungssystem entspricht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet ausschließlich fixe Bestandteile. Dabei setzt sich die Vergütung aus zwei Komponenten zusammen: einer Festvergütung, abhängig von der Position des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds, sowie einer zusätzlichen Vergütung für die jeweilige Ausschusstätigkeit. Die Vergütungsregelung berücksichtigt damit auch die Vorgaben des DCGK.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2023.

Weiterführende Informationen

Entsprechenserklärung

Hier finden Sie die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG gemäß § 161 AktG. Die Entsprechenserklärung befasst sich mit der Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Unternehmensführung

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen nach § 289a HGB eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben. Diese beinhaltet unter anderem Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.

Konzernstrategie

Mit seiner Wachstumsstrategie „CLAIM 5“ will HUGO BOSS sein Umsatzwachstum erheblich beschleunigen, die Wahrnehmung bei den Konsumenten wesent­lich erhöhen und den Marktanteil seiner starken Marken BOSS und HUGO deutlich steigern.

Risikomanagement

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist wesentlicher Bestandteil einer guten Corporate Governance. Deshalb ist das Risikomanagementsystem fest im Konzernmanagement von HUGO BOSS verankert.

Datenschutz

Für HUGO BOSS ist der Schutz personenbezogener Daten mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Ein verantwortungsvoller und transparenter Umgang mit den personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Aktionären und Investoren stellt für uns die Basis jeder vertrauensvollen Zusammenarbeit dar.

Informationssicherheit

In Zeiten der Digitalisierung ist die Informationssicherheit ein wichtiger Bestandteil der Konzernstrategie von HUGO BOSS. Der Schutz unserer digitalen Geschäftsprozesse ist für unseren Erfolg von entscheidender Bedeutung.

Steuerstrategie

Das Management von HUGO BOSS ist überzeugt, dass die Entrichtung von Steuern eine wichtige Rolle in dem globalen wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen des Unternehmens spielt. Dazu gehört auch ein adäquates Risikomanagement.

Satzung & Geschäftsordnungen

Hier finden Sie die Satzung sowie die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG zum Download als PDF.