Wir tragen nicht nur Verantwortung für unsere eigenen Produkte, sondern auch für die Menschen, die diese Produkte entwickeln, produzieren und verkaufen. Wir verpflichten uns daher, die Menschenrechte entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu respektieren und erwarten dies in gleicher Weise von unseren Mitarbeitenden sowie von allen Geschäftspartnern und Dritten, die sowohl direkt als auch indirekt mit HUGO BOSS in Verbindung stehen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir einen Prozess zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten definiert (Due-Diligence-Prozess), der in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.
Der Respekt gegenüber den Menschenrechten entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette ist für uns grundlegend, das haben wir in einer Grundsatzerklärung des HUGO BOSS Vorstands festgehalten. Unsere Position wird durch den eigenen HUGO BOSS Verhaltenskodex, den HUGO BOSS Lieferantenverhaltenskodex sowie die HUGO BOSS Human Rights Policy in alle relevanten Geschäftsbereiche übertragen. So decken wir mit den an internationale Standards angelehnten Regelwerken nicht nur unsere eigenen Mitarbeitenden ab, sondern auch unsere Partner an unterschiedlichen Standorten weltweit.
Wir sind uns bewusst, dass unsere Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette auch potentiell mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte verbunden sein können. Menschenrechtsrelevante Risiken sind daher etwa in Form von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch elementarer Bestandteil unseres Risikomanagements, bei dem ein definierter Prozess (Due-Diligence-Prozess) angewendet wird. Dabei werden Risiken analysiert, bewertet und klassifiziert und auf Grundlage dieser Ergebnisse dann spezifische Maßnahmen festgelegt. Zur Priorisierung der Risikofelder und -gruppen haben wir in der Vergangenheit auch externe Stakeholder eingebunden. Gefahreneinschätzungen treffen wir für die gesamte Wertschöpfungskette – von der Erzeugung der Rohware über die Produktion von Stoffen und Bekleidung sowie für die Verwaltung und den Transport, bis hin zum Verkauf der Produkte an den Kunden sowie beim Eingehen neuer Geschäftsbeziehungen wie Fusionen und Übernahmen oder Joint Ventures. Bei unserem menschenrechtlichen Sorgfaltsprozess legen wir einen Fokus auf Wesentlichkeit, Folgenschwere und die Möglichkeiten der Wiedergutmachung. Dabei werden auch sogenannte „verletzliche Gruppen“ berücksichtigt, die generell einem erhöhten Risiko für potenzielle Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Hierzu zählen Kinder, junge Arbeitnehmende, Frauen, Wanderarbeiter, indigene Völker sowie Heimarbeitende. Da wir für unsere eigenen Mitarbeitenden eine besonders große Verantwortung tragen und einen unmittelbaren Einfluss auf den Umgang mit menschenrechtlichen Themen haben, betrachten wir diese auch als eigene Gruppe in unserer Risikoanalyse. Grundlage für unsere Bewertung sind unterschiedliche Risiken, wie zum Beispiel die Sektor-Risiken, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in den Leitsätzen für multinationale Unternehmen definiert wurden.
Die aktuelle Analyse zeigt, dass ein erhöhtes Risiko für potenzielle Menschenrechtsverletzungen vor allem in unserer Lieferkette und der Beschaffung von Rohmaterialien besteht. Die Ergebnisse dieser Analyse decken sich auch mit den Ergebnissen unserer Wesentlichkeitskeitsanalyse für die bewerteten Themen. Bewertet wurden in diesem Zusammenhang relevante Risikofelder wie Kinder- und Zwangsarbeit (inklusive moderne Sklaverei und Menschenhandel), Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, faire Vergütung und Diskriminierung. Aufgrund der Folgenschwere bei tatsächlichen Verstößen im Bereich Kinder- und Zwangsarbeit, wurden diese Risken besonders priorisiert. Darüber hinaus wurde ein erhöhtes Risiko für Kinder sowie Wanderarbeitende und Fremdarbeitskräfte in den Bereichen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz identifiziert. Im Hinblick auf die verschiedenen betrachteten Regionen zeigte die letzte Analyse auf Basis der Auditdaten von 2020 außerdem, dass Asien im Vergleich zu anderen Regionen schwächere Ergebnisse erzielt.
Die Ergebnisse der Risikoanalyse zeigen uns, wo wir gezielt aktiv werden müssen, um menschenrechtliche Risiken zu minimieren. Dabei verfolgen wir den Ansatz, die Eintrittswahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen von Beginn an zu reduzieren. Für unsere Lieferkette haben wir gezielte Maßnahmen eingeführt, die negative Auswirkungen auf Menschenrechte verhindern oder, im Falle des Eintritts einer negativen Auswirkung, wiedergutmachen. So verpflichten wir beispielsweise alle unsere Lieferanten zur Einhaltung gewisser Sozialstandards, die in unserem HUGO BOSS Lieferantenverhaltenskodex definiert sind und deren Einhaltung in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird. Darüber hinaus stellen wir unseren Lieferanten für besonders sensible Themen Richtlinien, wie beispielsweise die HUGO BOSS Richtlinie zum Umgang mit Kinder- und Zwangsarbeit, zur Verfügung. Umfangreiche Informationen zu unserem Sozialmanagement in der Lieferkette wie Sozialaudits und Engagement zu wichtigen Themen finden Sie hier.
Sollten unsere präventiven Maßnahmen im Einzelfall einmal nicht ausreichen, um negative menschenrechtliche Auswirkungen zu verhindern, geben wir den Betroffenen die Möglichkeit, diese zu melden. Unseren eigenen Mitarbeitenden stellen wir verschiedene interne Beschwerdekanäle zur Verfügung. In Zweifelsfällen kann sich der HUGO BOSS-Mitarbeitende jederzeit unter anderem an seinen direkten Vorgesetzen, die zentrale Compliance-Abteilung, den lokalen Compliance-Beauftragten, die Personalabteilung und den Betriebsrat (Beschäftigte der HUGO BOSS AG) oder eine Hinweisgeber-Hotline (USA) wenden. Mitarbeitende von HUGO BOSS, seine Partner und Lieferanten, aber auch Kunden des Unternehmens und andere Dritte haben die Möglichkeit, sich bei Fragen und Beschwerden zu den Sozialstandards, Arbeitsbedingungen oder Menschenrechten direkt an den HUGO BOSS Ombudsmann zu wenden – persönlich oder über ein Formular. Außerdem können Mitarbeitende und Beschäftigte auf Lieferantenseite Hinweise auf Verstöße über das unternehmenseigene elektronische Hinweisgeberportal melden. Gemeldet werden können ebenso Hinweise auf Wirtschaftsstraftaten, Kartellrechtsverletzungen, Datenschutzverstöße sowie Verstößen gegen Compliance-Richtlinien. Vertraulichkeit und Anonymität wird bei allen Hinweisgeberkanälen garantiert. Beschäftigten in der Lieferkette steht es darüber hinaus frei, auch andere Möglichkeiten wie beispielsweise über die FLA zu nutzen. Auch über unsere eigenen Kanäle hinaus behalten wir Meldungen zu Vorfällen im Blick um Risiken in der Lieferkette zu identifizieren, etwa über die Incident Liste des Textilbündnisses. Wenn hierbei Informationen über Vorfälle in den eigenen oder von HUGO BOSS beauftragten Produktionsstätten bekannt werden, tritt das Unternehmen mit deren Management in Verbindung, um sicherzustellen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Es ist uns wichtig fortlaufend und transparent über unsere Aktivitäten und Ziele zu berichten. Dafür nutzen wir unterschiedliche Plattformen, wie beispielsweise unseren jährlichen Nachhaltigkeitsbericht. Hier finden sich insbesondere im Kapitel Partner umfangreiche Informationen zu Maßnahmen wie beispielweise Sozialaudits, die die besonderen Risiken in der Lieferkette minimieren.
Die HUGO BOSS Hinweisgeberrichtlinie fasst alle Informationen zur Abgabe von Hinweisen aufgrund von Verstößen durch das Unternehmen und zum Schutz aller Hinweisgebenden zusammen.
Das HUGO BOSS Hinweisgeberportal bietet eine vertrauliche und anonyme Kommunikation mit der Compliance-Abteilung von HUGO BOSS. Das Hinweisformular ist in über 26 Sprachen verfügbar.
Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Externer Rechtsanwalt
Telefon: +49 521 55 7 333 0
Mobil: + 49 151 58 23 03 21
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.com
Thiel von Herff Rechtsanwälte
Loebellstraße 4
33602 Bielefeld
Deutschland
Über das folgende Formular können Mitarbeiter, Lieferanten (und deren Mitarbeiter) oder Kunden direkt Kontakt zum HUGO BOSS Ombudsmann aufnehmen. Das Formular steht in vielen Sprachen zur Verfügung.
Der HUGO BOSS Ombudsmann kann jederzeit kostenfrei über die nachfolgend aufgeführten internationalen Nummern kontaktiert werden. Eventuelle Sprachbarrieren werden überwunden, indem ggf. professionelle Dolmetscher hinzugezogen werden.
In China, Hongkong, Bangladesch. Laos, Vietnam und Sri Lanka hat HUGO BOSS zusätzlich eigene Rufnummern zu HUGO BOSS Vertrauenspersonen eingerichtet (nicht zum HUGO BOSS Ombudsmann), die jederzeit Hinweise oder Beschwerden über Verstöße entgegennehmen.
HUGO BOSS Lieferantenverhaltenskodex (DE)
HUGO BOSS Supplier Code of Conduct (EN)
HUGO BOSS Supplier Code of Conduct (AR)
HUGO BOSS Supplier Code of Conduct (BG)
HUGO BOSS Supplier Code of Conduct (BN)
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HUGO BOSS Supplier Code of Conduct (ES)
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