Keine Ermittlungen gegen Textilunternehmen zu Menschenrechten in der Region Xinjiang

Im September hatte die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Strafanzeige gegen Verantwortliche mehrerer deutscher Bekleidungsmarken und Einzelhändler, darunter auch HUGO BOSS, bei der deutschen Bundesanwaltschaft gestellt. Hintergrund waren die öffentlichen Debatten in den vergangenen Monaten zu den Arbeitsbedingungen in Textilfabriken in der chinesischen Region Xinjiang.

Wie öffentlich unter anderem von der Süddeutschen Zeitung am 14. Oktober 2021 berichtet, hat die Bundesanwaltschaft den Antrag auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen der beschuldigten Unternehmen mangels tatsächlicher Anhaltspunkte abgelehnt.

HUGO BOSS ist überzeugt davon, dass bei der Herstellung unserer Produkte die Werte und weltweiten Standards des Unternehmens eingehalten wurden und keinerlei Rechtsverstöße vorliegen. Die Wahrung der Menschenrechte in unseren Lieferketten hat für HUGO BOSS höchste Priorität, entsprechend tolerieren wir keinerlei Zwangs- oder Pflichtarbeit oder jegliche Form der modernen Sklaverei. Diese Haltung fordern wir auch von all unseren Partnern entlang unserer Lieferkette. Darüber hinaus verpflichten wir diese, in ihrem eigenen Einflussbereich für die Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen und keine diesbezüglichen Verstöße zu dulden. Unsere hohen ethischen Standards haben wir im HUGO BOSS Lieferantenverhaltenskodex genauer zusammengefasst, der Grundlage und Rahmen für unsere Geschäftspartnerschaften weltweit ist. Unsere Werte sowie unsere Standards zur Einhaltung der Menschenrechte sind außerdem in unserer HUGO BOSS Human Rights Policy sowie in unserem Verhaltenskodex definiert.